Kleinkalibergewehre und Kleinkaliberpistolen gab es früher in vielen Haushalten und wurden wegen ihrer verhältnismäßig geringen Schussenergie (< 200 J) und ihres sanften Rückstoßes für Sport und Spaß verwendet. Dank der seit vielen Jahren geltenden Waffengesetze sind auch Kleinkalibergewehre und -pistolen jedoch nur noch auf Schützenständen im sportlichen Einsatz zugelassen und erfreuen sich dort großer Beliebtheit.

Hier dürfen bereits 14-Jährige, wenn die Eltern zugestimmt haben, in Begleitung einer fachkundigen Aufsicht auf 25 oder 50 m entfernte Zielscheiben nach den Regeln des Deutschen Schützenbundes (DSB) und des Norddeutschen Schützenbundes (NDSB) schießen. Entsprechende Vereinswaffen sind vorhanden und können natürlich gerne genutzt werden.

Wie bei den Luftgewehren und -pistolen zieht sich die Freude daran durch alle Altersklassen und Wettkampfebenen und kann gleichfalls auch in hohem Alter noch ausgeübt werden.

Anders als bei Luftdruckwaffen ist der Kauf einer eigenen Kleinkaliberwaffe neben der Volljährigkeit an Bedingungen gebunden, die wir Ihnen bei Interesse gerne erläutern.

Technisch sehen die heutigen Kleinkaliber-Sportgeräte oft den aktuellen Luftdruckwaffen ähnlich, da sie ergonomisch für den Sportler geformt sind. Handgriffe, Schulterstützen, Wangenauflagen und Abzugseinheiten sind so gestaltet, dass der Schütze so wenig wie möglich von seinem Ziel abgelenkt wird und sich ganz auf den perfekten Schuss einstimmen kann. Benutzt werden Patronen des Kalibers 5,6 mm lfB (.22 l.r.), die ein Schütze hier natürlich ebenfalls bekommen kann.