Bogenwiese und Feldbogenparcours
Nutzungsordnung

  1. Allgemeine Hinweise
    1. Alle Schützen erkennen mit der Nutzung der auf dem Gelände der BSG zur Verfügung gestellten Bogensportanlagen (Bogenwiese, Feldparcours) die in dieser Nutzungsordnung aufgestellten Regeln an und verpflichten sich, diese einzuhalten.
    2. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
    3. Alle Nutzer achten auf die Sauberkeit im Parcours und entsorgen ihre Abfälle in den bereitgestellten Abfallbehältern an der Bogenhütte.
    4. Werden im Bereich der Bogensportanlagen Beschädigungen festgestellt, so wird darum gebeten, diese unter Bogensparte-BSG-Kiel@gmx.de zu melden.
    5. Die BSG übernimmt keine Haftung für von Benutzern verursachte Personen- oder Sachschäden.
    6. Eine Verletzung der Regeln kann einen sofortigen Platzverweis sowie Hausverbot zur Folge haben.
  1. Nutzungsbedigungen
    1. Die Benutzung der Bogensportanlagen ist folgenden Personen erlaubt:
      1. volljährigen Vereinsmitgliedern
      2. minderjährigen Vereinsmitgliedern, sofern diese sich in Begleitung einer volljährigen, zur Aufsicht berechtigten oder bevollmächtigten Person befinden
      3. Gastschützen aus anderen Vereinen, die sich mit Angabe von Name, Datum und „Heimatverein“ unter Bogensparte-BSG-Kiel@gmx.de vorangemeldet haben nach Entrichtung des Scheibengeldes von 5€.
    2. Alle Nutzer haben sich bei Betreten des Platzes in das ausliegende Schießbuch einzutragen und bei Verlassen wieder auszutragen. Gastschützen kennzeichnen ihren Eintrag mit einem „G“, füllen zusätzlich die bereitliegenden Gastschützenzettel aus und werfen diese zusammen mit dem Scheibengeld in den Briefkasten an der Bogenhütte.
    3. Der Beschuss aller Ziele ist ausschließlich mit Bogen und geeigneten Pfeilen (keine Jagd- oder Bluntspitzen!) gestattet. Das Schießen mit einer Armbrust ist ausdrücklich untersagt!
    4. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, ist das Schießen grundsätzlich untersagt.
  1. Verhaltensregeln
    1. Pfeile werden grundsätzlich immer in Richtung der Scheibe und auf Scheibenniveau ausgezogen, insbesondere ein Ausziehen oberhalb des Scheibenniveaus ist nicht gestattet.
    2. Wird die Bogenwiese von mehreren Personen genutzt, so darf nur gleichzeitig geschossen werden. Die Schießlinie darf (z.B. zum Pfeile ziehen) nur dann übertreten werden, wenn alle Schützen das Schießen beendet und ihre Bögen abgesetzt haben.
  1. Zusätzliche Regeln im Feldbogenparcours
    1. Der Parcours darf ausschließlich über den beschilderten Eingang betreten und ausschließlich über den beschilderten Ausgang oder den Notausgang verlassen werden. Die Einbahnstraßenregelung ist auch bei vorzeitiger Beendigung des Schießbetriebs einzuhalten.
    2. Der Parcours darf nur bei Tageslicht genutzt werden.
    3. Aus Sicherheitsgründen darf der Parcours nicht in Tarnkleidung genutzt werden. Kleidung ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Sichtbarkeit für andere Schützen gewährleistet ist.
    4. Im gesamten Parcours besteht Rauchverbot.
    5. Durch die überwiegend naturbelassene Gestaltung bestehen im Parcours verschiedene Unfallgefahren, insbesondere ist der Parcours nicht für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen geeignet. Die Nutzung des Parcours geschieht auf eigene Gefahr, Nutzer verzichten ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche gegenüber der BSG Kiel.

 

Stand: 06.09.2022